AGJB

Ferienportal für Ostern online!

Die Osterferien stehen vor der Tür und die Jugendarbeit darf ihrem Auftrag wieder nachkommen!

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen Angebote i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII, dazu zählen u.a. auch Ferienprogramme ohne Übernachtung in Verantwortung von kommunaler und gemeindlicher Jugendarbeit, Jugendringen, Jugendverbänden und weiteren anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit wieder in Präsenz stattfinden 🙂

Der BJR stellt hier -wie auch schon in den vergangenen Sommer-/ und Herbstferien- ein Online Portal zur Verfügung, in dem Ihr eure Ferienprogramme publik machen könnt.

Eintragen könnt Ihr Euch hier.