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Lockdown verlängert bis nach den Osterferien –

Der bayer. Ministerrat hat am heutigen 23.März beschlossen, die 12.bISMV bis zum 18.April zu verlängern und anzupassen.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit unseren außerschulischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten liest sich der Abschnit 3.1 allerdings recht erfreulich:

…Neben den Öffnungen in der Kindertagesbetreuung sind Öffnungen und Präsenzangebote im Bereich der Jugendarbeit von zentraler Bedeutung.” (Bay.Staatskanzlei, PM Nr.38)

Wir begrüßen ausdrücklich diese Anerkennung des gesetzlichen Auftrags der Kinder- und Jugendhilfe. Gerade in Zeiten der Pandemie darf jungen Menschen der Zugang zu dem breiten Netz an Unterstützung und Beratung nicht verwehrt bleiben. Ebenso wie im schulischen Kontext können digitale Angebote hier nur überbrücken…aber eben auch nicht mehr.

Bleibt zu hoffen, dass entsprechende Ausführungsbestimmungen seitens des Sozialministeriums formuliert werden.

Unabdingbar scheint hier nach wie vor auch für den außerschulischen Bereich verstärkt auf Testung und zum Schutz der Verantwortlichen auf Impfung zu hoffen.

Sollte sich für den Schulbesuch eine Teststrategie etablieren, spricht aus unserer Sicht nichts dagegen auch den Besuch von außerschulischen Bildungsangeboten daran zu koppeln.

Wer vormittags in die Schule darf, kann auch am Nachmittag selbstbestimmt an Angeboten teilhaben.

Wir halten Euch auf dem Laufenden 🙂

Bericht Kabinettstzg_230321