In der Kabinettssitzung vom 26.Mai ist eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen u.a. für die Jugendarbeit beschlossen worden. Wie es scheint, können ab 30.Mai unter strenger Beachtung eines überprüften Schutz- und Hygienekonzepts wieder Programm-/Bildungsangebote in der Jugendarbeit stattfinden.
Kabinettsstzg 26.Mai, s. Punkt 4
Sobald es eine genaue Definition der Rahmenbedingungen gibt, werden wir sie Euch natürlich veröffentlichen.
Ebenso bietet der BJR dies auf seiner HP: