Auch während der kommenden vier Wochen bleibt Jugendarbeit und Ferienprogramm möglich!
Die bayerische Staatsregierung bestätigt mit ihren Beschlüssen die hervorgehobene Bedeutung der Jugendarbeit auch und vor allem in Zeiten der Pandemiebeschränkungen:)
Weitere Infos beim BJR unter:
und natürlich rein rechtlich in der achten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
8.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(§19 u. §20)