Jugendarbeit eingeschränkt möglich!

Das Sozialministerium hat auf die Anfrage eines generellen Verbots der Jugendarbeit aufgrund der 9.BayIfSMV eine differenzierte Antwort gegeben:)

Auch in der 10.BayIfSMV (8.Dez_2020) ist der Wortlaut so fortgeschrieben worden.

Jugendarbeit ist eingeschränkt möglich!

Weitere Infos unter:

https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html

10.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung