Jugendarbeit eingeschränkt möglich! Veröffentlicht 4. Dezember 202011. Dezember 2020 Jörg Thiergärtner Das Sozialministerium hat auf die Anfrage eines generellen Verbots der Jugendarbeit aufgrund der 9.BayIfSMV eine differenzierte Antwort gegeben:)Auch in der 10.BayIfSMV (8.Dez_2020) ist der Wortlaut so fortgeschrieben worden.Jugendarbeit ist eingeschränkt möglich!Weitere Infos unter:https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html10.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung