4. Dezember 2020 Allgemein Jugendarbeit eingeschränkt möglich! Das Sozialministerium hat auf die Anfrage eines generellen Verbots der Jugendarbeit aufgrund der 9.BayIfSMV eine differenzierte Antwort gegeben:)Auch in der 10.BayIfSMV (8.Dez_2020) ist der Wortlaut so fortgeschrieben worden.Jugendarbeit ist eingeschränkt möglich!Weitere Infos unter:https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html10.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
4. Dezember 2020 Allgemein von Jörg Thiergärtner München öffnet wieder Kinder- und Jugendtreffs München widersetzt sich der Ansicht, dass es sich bei Jugendarbeit generell um außerschulische Bil Weiterlesen
15. Februar 2022 Allgemein von admin Weitere Lockerungen in Bayern Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 15.Februar weitere Lockerungen beschlossen. Im Grob Weiterlesen
30. März 2020 Allgemein von Jörg Thiergärtner Digitale Arbeitshilfen Unter dem Diktat des „social distancing“, HomeOffice und dem Meiden aller direkten Konta Weiterlesen