Landesweiter Lockdown
Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen und Todesfälle in Bezug auf Covid-19 haben sich Bund und Länder auf einen “harten” Lockdown bis vorläufig 10.Januar
Jugendarbeit eingeschränkt möglich!
Das Sozialministerium hat auf die Anfrage eines generellen Verbots der Jugendarbeit aufgrund der 9.BayIfSMV eine differenzierte Antwort gegeben:) Auch in der 10.BayIfSMV (8.Dez_202
München öffnet wieder Kinder- und Jugendtreffs
München widersetzt sich der Ansicht, dass es sich bei Jugendarbeit generell um außerschulische Bildung handelt. Vielmehr sieht die Stadt die Jugendtreffs und -zentren als Einrich
Pauschalverbot der Jugendarbeit?
Die 9.BayIfSMV ist am 1.Dezember in Kraft getreten; der Paragraph 20 formuliert ein Verbot von außerschulischen Bildungsangeboten, als welche sich die Jugendarbeit -auch- versteht
Jugend-/Bildungsarbeit stillgelegt!
Mit der ab 1.Dezember in Kraft tretenden 9.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung