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Pauschalverbot der Jugendarbeit?

Die 9.BayIfSMV ist am 1.Dezember in Kraft getreten; der Paragraph 20 formuliert ein Verbot von außerschulischen Bildungsangeboten, als welche sich die Jugendarbeit -auch- versteht.

An einem generellen Verbot der Jugendarbeit als Ganzes, also auch mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten, welche sich ja größtenteils als Einzelmaßnahmen gestalten, regen sich einige Zweifel.

So ist eine Anfrage aus unseren Reihen diesbezüglich an das StMAS weitergerreicht worden, via dem BJR.

Ebenso regt sich auch auf Seiten der kommunalen Jugendpflege Widerstand gegen ein generelles Verbot. Ein entsprechendes Schreiben findet Ihr im Forum 🙂

Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Euch informieren!