Mit der ab 1.Dezember in Kraft tretenden 9.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden alle außerschulischen Bildungsangebote, also auch die Jugendarbeit, bis vorläufig 20.Dezember stillgelegt 🙁 Ausnahmen gibt es für den Musikschulbetrieb.
Der Präsident des BJR hat bereits in einer Pressemitteilung klar gemacht, dass die Jugendarbeit dies als den verkehrten Weg ansieht.