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Landesweiter Lockdown

Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen und Todesfälle in Bezug auf Covid-19 haben sich Bund und Länder auf einen “harten” Lockdown bis vorläufig 10.Januar geeinigt.

Sämtliche Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft werden bis dorthin größtenteils nur im “Notbetrieb” -wenn überhaupt- laufen.

Dies betrifft natürlich auch die Einrichtungen der Jugendhilfe, die Jugendzentren, -treffs und -büros.

Nun verdeutlicht sich noch einmal mehr die Notwendigkeit, die besonders in solchen Zeiten unerläßliche Beratungs- und Unterstützungsfunktion der Jugendarbeit auch im digitalen Raum wahrnehmen zu können.

Bereits auf der Landestagung im Herbst ist auf die Dringlichkeit einer datenschutzrechtlich unbedenklichen, geprüften und im Idealfall auch einheitlichen Plattform für eine digitale Form der Jugendarbeit hingewiesen worden. Ein in der Praxis bewährter Ansatz aus der Schweiz wurde hier vorgestellt.

Wichtig ist und bleibt eine niederschwellige Erreichbarkeit von Hilfen und Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen in Notlagen. Selbst in der aktuellen Situation gibt es hier Möglichkeiten zur  Einzelberatung und anderen Maßnahmen. Weitere Infos unter:

Info_Lockdown_BJR

 

Anbei die 11.Bay. Infesktionsschutzmaßnahmenverodnung, in welcher der Lockdown formuliert ist:

11.BayIfSMV