Nach einer aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit enttäuschenden Debatte im Landtag ist nun die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erschienen.
Bis hin zur 11.BayISMV wurde die Jugendarbeit §20 (außerschulischer Bildungsbereich) zugeordnet; sollte dies weiterhin so bleiben, wäre eine Öffnung ab dem 15.März möglich! Eingebaute Notbremse ist hier der Indzidenzwert von 100; darunter könnten Angebote in Präsenz, selbstverständlich wie auch bisher unter Einhaltung der AHA-Regel, sowie einem angepassten Schutz- und Hygienekonzept, wieder stattfdinden.
Infoseite des Bayerischen Jugendrings