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Land in Sicht? – 12.BayISMV

Nach einer aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit enttäuschenden Debatte im Landtag ist nun die  12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erschienen.

Bis hin zur 11.BayISMV wurde die Jugendarbeit §20 (außerschulischer Bildungsbereich) zugeordnet; sollte dies weiterhin so bleiben, wäre eine Öffnung ab dem 15.März möglich!                             Eingebaute Notbremse ist hier der Indzidenzwert von 100; darunter könnten  Angebote in Präsenz, selbstverständlich wie auch bisher unter Einhaltung der AHA-Regel, sowie einem angepassten Schutz- und Hygienekonzept, wieder stattfdinden.

12.BayISMV

Infoseite des Bayerischen Jugendrings