AGJB

14.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Ferien neigen sich dem Ende zu und das bayerische Kabinett hat einen Beschluß zur 14.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefaßt. Gültig sind die Maßnahmen ab dem 2.September und bestehen im Wesentlichen aus Lockerungen. In wie weit und genau der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit davon betroffen ist, wird sich in den entsprechenden Ausführungen des Ministeriums zeigen. Der BJR wird demgemäß Empfehlungen vorraussichtlich noch bis zum Ende dieser Woche veröffentlichen.

Hier einstweilen die Beschlüsse des Kabinetts:

210831-Ministerrat

14.BayInfektionsschutzmaßnahmenverordnung

Info-Seite BJR