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“Volksfeste, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe“ eingefügt…Änderung 14.BayISMV

Mit der Änderung der 14.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen ab 2.Oktober nun auch wieder “Volksfeste, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe“ den Betrieb aufnehmen; ohne Maske und Mindestabstand, dafür mit 3G und PCR Test. Ebenso wird in den Schulen nur noch in den Gängen Maskenpflicht verlangt; am Platz – auch wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist- ist sie gefallen.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es vorläufig allerdings keine Erleichterungen

In den Einrichtungen wie Jugendtreffs und -zentren gilt nach wie vor Maskenpflicht, Abstand und 3G.

Änderung 14.BayISMV