“Volksfeste, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe“ eingefügt…Änderung 14.BayISMV
Mit der Änderung der 14.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen ab 2.Oktober nun auch wieder “Volksfeste, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe“ den Betrieb aufnehmen; ohne Maske und Mindestabstand, dafür mit 3G und PCR Test. Ebenso wird in den Schulen nur noch in den Gängen Maskenpflicht verlangt; am Platz – auch wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist- ist sie gefallen.
Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es vorläufig allerdings keine Erleichterungen.
In den Einrichtungen wie Jugendtreffs und -zentren gilt nach wie vor Maskenpflicht, Abstand und 3G.