Das bay. Kabinett hat in seiner Sitzung am 12.Oktober zwei Änderungen für die 14.BayISMV beschlossen.
Im Wesentlichen gilt jetzt in 3G, 2G, 3G+ Bereichen eben jene Regel auch für die Beschäftigten, Betreiber und Ehrenamtliche vor Ort. Zudem gibt es Erleichterung bei der Kontaktdatenerfassung.