AGJB

Vorläufig keine Erleichterungen für die Jugendarbeit

In der Kabinettssitzung vom 11.Januar wurde beschlossen, dass die geltenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche vorläufig unverändert weitergeführt werden.

So gilt für den ausserschulischen Bildungsbereich nach wie vor die 2G-Regel; Ausnahmen für minderjährige Schüler*innen wie gehabt zur “sportlichen, musikalischen und schauspielerischen Eigenaktivität”.

220111-Protokoll_Ministerrat