In der Kabinettssitzung vom 11.Januar wurde beschlossen, dass die geltenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche vorläufig unverändert weitergeführt werden.
So gilt für den ausserschulischen Bildungsbereich nach wie vor die 2G-Regel; Ausnahmen für minderjährige Schüler*innen wie gehabt zur “sportlichen, musikalischen und schauspielerischen Eigenaktivität”.