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Wahlen mit 16?

Die Wahlrechtskommission des Bundestags spricht sich in Ihrem Zwischenbericht für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus; sie sieht hier auch keine verfassungsrechtlichen Probleme.

“In verschiedenen Bundesländern sind bei den Wahlen zu den Landesparlamenten Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt. Namentlich sind das Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg sowie Schleswig-Holstein.
Entsprechende Regelungen gibt es darüber hinaus auch bei den Wahlen auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie bei den Wahlen in den Bezirken der Stadtstaaten Berlin und Hamburg.
Inzwischen gibt es auch in weiteren Bundesländern Initiativen, die darauf abzielen, das Wahlalter bei Wahlen auf Landesebene auf 16 Jahre abzusenken: In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben sich die jeweiligen Landesregierungen, teils auch mit Unterstützung der Opposition, über entsprechende Änderungen der wahlrechtlichen Regelungen verständigt.” So beginnt die Kommission ihren Bericht und führt im Weiteren zahlreiche Argumente für die nur sinnige Absenkung auf 16 Jahre an.

Hier der Bericht (Kapitel 3;)

Wahlrechtskommission_Absenkung_Wahlalter