AGJB

Haftung bei Ferienmaßnahmen

Urteil des OLG nach Messerunfall bei BJR-Freizeitmaßnahme

Mädchen rammt sich auf Ferien-Freizeit Messer ins Auge –

 

Sind die Betreuer schuld?    (erschienen 27.juli 2019, Angela Walser,  Merkur)

Der Bayerische Jugendring muss für die Folgen einer schweren Augenverletzung bei einer neunjährigen Schülerin aufkommen. Das hat gestern das Oberlandesgericht entschieden.

Merle erlitt eine perforierende Hornhaut-Iris-Linsenverletzung, die mehrfach operiert werden musste.                            Das rechte Auge ist seit dem Unfall dauerhaft beschädigt.

Der Bayerische Jugendring bedauerte den Vorfall, kritisierte aber auch das Urteil. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Kinder sollen auf Freizeiten Spaß haben und eigenständiges Handeln erleben“, hieß es in einer ersten Stellungnahme. Solche Entscheidungen über unzureichende Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen würden aber auch die Betreuer verunsichern. Für den Jugendring könnte das Urteil bedeuten, dass er künftig vielleicht schwerer Mitarbeiter für Freizeiten findet. Die Betreuer sind jedoch durch den BJR versichert.

Eine ausführliche Stellungnahme des BJR, die auch in Hinblick auf die Rechtssicherheit solcher Freizeitmaßnahmen notwendig scheint, wird derzeit verfasst und so bald als möglich (natürlich auch auf unserer Plattform:) veröffentlicht.