Stellungnahme des BJR zum Urteil des OLG, “Schnitzunfall” By Jörg Thiergärtner3. Dezember 20193. Dezember 2019Allgemein (c) zest_marina – stock.adobe.com Der BJR hat nun eine Stellungnahme zum Urteil des OLG München erarbeitet; ein Kind hatte sich während einer Freizeitmaßnahme mit einem Schnitzmesser eine schwere Augenverletzung zugefügt. Das Gericht macht die Veranstalter mit verantwortlich.Stellungnahme:2019-12-03_Information_Umgang mit Messern in der Jugendarbeit – Stellungnahme zum Urteil des OLG München vom 29.7.2019