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Der BJR hat nun eine Stellungnahme zum Urteil des OLG München erarbeitet; ein Kind hatte sich während einer Freizeitmaßnahme mit einem Schnitzmesser eine schwere Augenverletzung zugefügt. Das Gericht macht die Veranstalter mit verantwortlich.
Stellungnahme:
2019-12-03_Information_Umgang mit Messern in der Jugendarbeit – Stellungnahme zum Urteil des OLG München vom 29.7.2019