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Bayern übernimmt Ministerratsbeschluß

Das bayerische Kabinett hat am 29.Oktober den Ministerratsbeschluß der Bundesebene größtenteils übernommen.

Der darin formulierte Anspruch, dass Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe geöffnet bleiben, wurde auch von Bayern so übernommen (1.Kapitel, Absatz k)).

Einrichtungen der Jugendarbeit (auch mit ihrem Beratungsangebot)  zählen unserer Ansicht nach eindeutig dazu.

Beschränkungen durch die lokalen Gesundheitsämter, bzw. die Ampelregelung sind davon natürlich unberührt.

Beschluss des bayerischen Kabinetts:

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