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Kinder- und Jugendarbeit ab 15.März wieder möglich! Danke für das Vertrauen

Nach langen, intensiven Gesprächen und dem Einsatz vieler Beteiligter, allen voran dem des BJR, ist ab heute – 13.März – nun klar, dass die Kinder- und Jugendarbeit in Bayern als außerschulisches Bildungsangebot wieder stattfinden darf!                                                                                                          Ab 15. März können die Träger*innen und Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe ihre Angebote wieder sicherstellen. In Landkreisen mit einem Inzidenzwert unter 100 können diese mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern endlich wieder in Präsenz durchgeführt werden.

“Insbesondere die folgenden Angebote sind als Angebote der außerschulischen Jugendbildung    i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII möglich:

  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jugendzentrum mit pädagogischer Begleitung
  • Angebote von Jugendverbänden, z.B. Gruppenstunden von Jugendverbänden mit ausgebildeten Jugendleiter:innen
  • Angebote der mobilen aufsuchenden Jugendarbeit/Streetwork durch Fachkräfte
  • Angebote der Aktivspielplätze nur mit pädagogischer Begleitung
  • Ferienprogramme ohne Übernachtung in Verantwortung von kommunaler und gemeindlicher Jugendarbeit, Jugendringen, Jugendverbänden und weiteren anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit” (Quelle:BJR)

ausführliche Information:

Info BJR