AGJB

Überarbeitung Jugendschutzgesetz

Am 26. März hat der Bundesrat das zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzes gebilligt.          Die Regelungen sollen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten. Nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen ist es für Kinder und Jugendliche selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Sich online austauschen, gemeinsam spielen, Videos schauen und Clips aufzeichnen, sind fester Bestandteil des Aufwachsens geworden. Kinder und Jugendliche sind dabei auch auf Plattformen aktiv, die für eine so junge Nutzergruppe nicht geeignet sind. So werden sie sehr häufig auch mit beängstigenden und verstörenden Bildern oder Videos konfrontiert. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt.

Die bisher allein auf die Abwehr von Konfrontationsrisiken durch einzelne Medieninhalte abzielenden gesetzlichen Regelungen werden ergänzt um die neue Dimension der Interaktionsrisiken. Durch die Novellierung werden für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge), beispielsweise durch

  • Voreinstellungen: Anbieter werden zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (“Cybergrooming”), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Oder dass Kostenfallen wie Loot Boxes standardmäßig deaktiviert sind.
  • Hilfs- und Beschwerdesysteme: Wenn Kinder und Jugendliche sich bedroht oder bedrängt fühlen, brauchen sie ein einfaches, leicht erreichbares und verständliches Hilfs- und Beschwerdesystem.
  • Begleitung und Steuerung der Mediennutzung durch die Eltern: Anbieter können Eltern Möglichkeiten eröffnen, die Nutzung ihrer Kinder altersgerecht zu begleiten. Eltern können beispielsweise die Möglichkeiten bekommen, bestimmte Einstellungen (zum Beispiel Chat geschlossen für Fremde, Zeit- und Budgetbegrenzungen) vorzunehmen, um so im Rahmen ihrer auch verfassungsrechtlich verbürgten Elternverantwortung mit einfachen Mitteln eine altersentsprechende Mediennutzung zu ermöglichen.

 

Das neue Jugendschutzgesetz schafft:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen 
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen

zweites Gesetz zum Jugendschutz 0421