AGJB

Neujustierung der Infektionsschutzmaßnahmen

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 3.November eine Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen an das aktuelle Pandemiegeschehen beschlossen.

Die “Krankenhausampel” wird präziser definiert, Schüler*innen müssen vorläufig wieder Maske tragen und vielerorts wird aus 3Gplus 2G, aus 3G 3Gplus etc…

“In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G)” (Protokoll Kabinettstzg 3.Nov 2021)

Dies wird auch in der letzten Fassung vom 9.November so beibehalten.                                          Relevant für die verbandliche Jugendarbeit ist die Änderung, dass nun für  Jugendliche über 12 Jahren der Zugang “zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten zulässig” ist. Kurzzeitig war die Anerkennung der Schultests bei über 12jährigen als ausreichender Nachweis für z.B. Besuch des Sportvereins am Nachmittag ja nicht mehr gegeben. Dies wurde bis  vorläufig Jahresende jetzt wieder zurückgenommmen.

Eine Teilnahme an den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, als ausserschulische Bildungsangebote, ist somit nach wie vor möglich.

Der BJR hat hier auf seiner Corona InfoSeite BJR Beispiele und Erläuterungen eingestellt.

Verordnung zur Änderung 14.BayIFSMV_09Nov

Kabinett_03Nov21

Verordnung zur Änderung der 14.BayISMV_04Nov