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Verschulung der Kindheit – Ganztagsanspruch

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule kommt ab dem Schuljahr 2026/27, darauf haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss Sommer diesen Jahres geeinigt.

  • bessere Teilhabe-Chancen von Kindern
  • individuelle Förderung über die Unterrichtszeit hinaus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Fachkräftesicherung für Arbeitgeber

dies sind die angeführten Beweggründe des Bundesfamilienministeriums (Quelle:dpa, Reuters, AFP).

Auf den ersten Blick werden hier tatsächlich alle Interessensgruppen bedient; als anwaltschaftliche Vertreter*innen der Kinder und Jugendlichen muss uns allerdings schon etwas die Gewichtung beschäftigen. Nur zwei der fünf Punkte scheinen dem Interesse der Kinder geschuldet und stellen in den Raum, dass verbesserte Teilhabe (an was?) und Förderung nur über den schulischen Kontext möglich seien.

Nehmen wir aktuelle Untersuchungen zur Grundlage, muss man feststellen, dass die sich anhäufenden Entwicklungsdefizite nicht unbedingt in schulischen Lerninhalten erschöpfen;  psychische und physische Auffälligkeiten sich vielleicht nicht mit den im schulischen Rahmen vermittelten Skills begegnen lassen.

Eben jene Skills, die in der ausserschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendarbeit seit Jahrzehnten Kern des Handelns sind. Sowohl in der offenen, gemeindlichen, als auch in der verbandlichen Jugendarbeit werden diese Fähigkeiten innerhalb von  Peergroups vermittelt, praktiziert und geübt; selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Unablässig für eine demokratische, humanistisch geprägte Gesellschaft.

Wenn nun nach der Ganztagesbetreuung in der Krippe, Kita, den zentralisierten weiterführenden Schulen, jetzt auch noch die ganztägige Grundschule dazukommt, stellt sich die Frage wann und wo nachfolgende Generationen eben jene Zeitfenster des selbstbestimmten, sozialen Miteinanders finden und gestalten können.

Der Mangel an Lehrkräften ist jetzt schon groß, wie der immense Mehrbedarf abgedeckt werden soll, ist zumindest fraglich. Vielleicht gibt es hier bislang ungedachte Möglichkeiten der Kooperation, des Verknüpfens zweier Bildungsbereiche, die beide unabdingbar für das gesunde, erfolgreiche Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen sind.

In unserem Forum könnt Ihr gerne unter entsprechendem Topic Ideen, vielleicht schon praktizierte Modelle etc. diskutieren 🙂