AGJB

13.BayISmv

Mit der Kabinettssitzung vom Freitag, 4.Juni wurde die 13.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen; sie tritt am Montag, 7.Juni in Kraft und hat vorläufig Gültigkeit bis zum 4.Juli 2021. Ebenso wird der ausgerufene Katastrophenfall damit aufgehoben.

Leider ist auch in der 13.Auflage nichts von Jugendarbeit, oder Jugendfreizeitstätten zu lesen. So bleibt nun wieder abzuwarten, welchen Bereichen die Kinder- und Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Angeboten zugeordnet werden wird; klar formulierte Lockerungen gibt es allerdings u.a. in Bezug Kontaktbeschränkungen, kulturelle Veranstaltungen und Beherbergung.

Der BJR ist hier bemüht zeitnah die genauen Ausführungsbestimmungen in Empfehlungen zu packen.

13.BayIfSMV

zusammengefasst als Bericht aus der Kabinettssitzung:

Bericht Kabinettssitzung

BJR-CoronaInfo