Die MPK hat am 2.Dezember einen Mindestrahmen an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen; das bayerische Kabinett hat diesen am 3.Dezember beraten und einige Ergänzungen für die 15.BayISMV beschlossen.
Die Änderungen beziehen sich zusammengefasst auf weitere Einschränkungen für Ungeimpfte bei Kontakten und Handel; die bis 12 Jahre und drei Monate alten Kinder sind nach wie vor ausgenommen.
Für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit scheint sich in Hinblick auf die 15.BayISMV vorläufig noch nichts zu ändern.